Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeines

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.
2. Unsere AGB gelten gegenüber Verbrauchern.

B. Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Unsere Annahmeerklärung eines Kundenangebots kann per E-Mail, Telefax, schriftlich oder mit Beginn der Leistungserbringung erfolgen.

C. Mitwirkungspflicht

Der Kunde verpflichtet sich, uns gegenüber sämtliche erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Der Kunde stellt uns insbesondere sämtliche erforderliche Informationen, die wir zur Durchführung des Auftrags benötigen, auf Anfrage zur Verfügung.

D. Generelle Leistungspflichten für alle Versorgungsanschlüsse

1. Wir vermitteln Netzanschlussverträge zwischen dem Bauherrn und dem jeweiligen Netzbetreiber und koordinieren den Netzanschluss. Über diese Vermittlungs- und Koordinationsleistungen hinaus übernehmen wir keine Verpflichtungen. Wir stellen insbesondere weder Netzanschlüsse selbst her noch verändern oder vertreiben wir Netzanschlüsse. Wir stehen auch nicht dafür ein, dass Verträge zu dem im Netzanschlussangebot des Netzbetreibers genannten Bedingungen tatsächlich zustande kommen.
2. Wir sind bei der Ermittlung der Angebote der Netzbetreiber um ständige Aktualität und Richtigkeit bemüht. Die leistungs- bzw. produktbezogenen Informationen, insbesondere zum Leistungsumfang, Preisen und sonstigen Konditionen der Netzbetreiber, beruhen auf Angaben der jeweiligen Netzbetreiber.
3. Wir sind berechtigt, den Auftrag durch Dritte (Subunternehmer) ausführen zu lassen.
4. Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Ein Termin verlängert sich durch höhere Gewalt und andere, von uns nicht zu vertretende Verzögerungen oder Hindernisse, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit entsprechend. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, unverschuldete Betriebsstörungen, Verkehrshindernisse, Witterungseinflüsse, hoheitliche Maßnahmen und Pandemien. Ein Fall höherer Gewalt liegt auch dann vor, wenn die genannten Umstände bei einem Netzanschlussbetreiber oder einem Subunternehmer eintreten. Den Beginn und das Ende solcher Hindernisse werden wir dem Kunden unverzüglich mitteilen.
5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder unterlässt er eine Mitwirkungshandlung, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.

E. Leistungserbringung im Bereich „Strom und Baustrom“

1. Wir empfehlen dem Bauherrn bis zu 2 verschiedene Elektrofachunternehmen, die die Leihe, Beantragung und Montage von Baumstromverteilerkästen anbieten.
2. Die Miete der Baustromverteilerkästen, die Beantragung des Baustromzählers und die Montage vor Ort zählen nicht zu unseren Leistungen.
3. Der Bauherr trägt gegenüber den von uns vorgeschlagenen Elektrofachunternehmen sämtliche Kosten für deren Beauftragung, insbesondere die Kosten für die Miete der Baustromverteilerkästen, die Kosten für den Baustrom und die Kosten für die Bereitstellung des Energieversorgers.

F. Leistungen im Bereich „Bauwasser“

1. Wir stellen dem Bauherrn die Informationen und Vertragsbedingungen des für den Bereich des Baugrundstücks örtlich zuständigen Wasserwerks zwecks Bereitstellung von Wasser an der Baustelle bereit.
2. Die Beauftragung eines Anschlusses für Wasser an der Baustelle obliegt dem Bauherrn. Dieser trägt sämtliche mit der Beauftragung verbundene Kosten selbst und ist auch für den Transport des Wasser-Standrohrs vom zuständigen Wasserwerk, die Installation des Standrohrs, die Aufbewahrung des Standrohrs während der Bauausführung und den Rücktransport des Wasser-Standrohrs nach Beendigung der Bauausführung zuständig.

G. Leistungen im Bereich „Vermessung“ (Optionale Leistung)

1. Wir schlagen dem Bauherrn mindestens 2 verschiedene, öffentlich bestellte und in dem Bundesland, in dem sich das Baugrundstück befindet, zugelassener Vermesser mit Kontaktdaten vor.
2. Die Beauftragung des Vermessers erfolgt unmittelbar durch den Bauherrn. Der Bauherr trägt auch alle mit der Beauftragung verbundenen Kosten.

H. Leistungen im Bereich „Versicherung“ (Optionale Leistung)

1. Wir vermitteln dem Bauherrn eine qualifizierte Beratung zu den erforderlichen Versicherungen für den Hausbau.
2. Die konkrete Beratung erfolgt durch den vermittel-ten Versicherungsberater. Eine Beratung zu den Versicherungsinhalten durch die Hauskonäktchen GmbH erfolgt nicht.

I. Leistungen im Bereich „Schornsteinreinigung“ (Optionale Leistung)

1. Wir stellen dem Bauherrn die Kontaktdaten des im Bereich des Baugrundstücks zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters zur Verfügung.
2. Die Beauftragung des Schornsteinfegers obliegt dem Bauherrn. Der Bauherr trägt auch alle mit der Beauftragung verbundenen Kosten.

J. Leistungen im Bereich „Straßensperre zwecks Anschlussdurchführung“ (Optionale Leistung)

1. Wir ermitteln für den Bauherrn, ob und in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang eine Straßensperre erforderlich ist. Sollte eine solche Straßensperre erforderlich sein, werden wir dem Bauherrn mindestens zwei geeignete und im Bereich des Baugrundstücks tätige Fachunternehmen benennen.
2. Die Beauftragung der Fachunternehmen obliegt dem Bauherrn. Der Bauherr trägt auch alle mit der Beauftragung verbundenen Kosten.

K. Leistungen im Bereich “Baugrundgutachten” (Optionale Leistung)

1. Wir schlagen dem Bauherrn mindestens 2 verschiedene Baugrundgutachter/Institute mit Kontaktdaten vor.
2. Die Beauftragung des Baugrundgutachter erfolgt unmittelbar durch den Bauherrn. Der Bauherr trägt auch alle mit der Beauftragung verbundenen Kosten.

L. Leistungen im Bereich „Rückbau von vorhandenen Anschlüssen“ (Optionale Leistung)

1. Wir vermitteln und koordinieren den Rückbau vorhandener Anschlüsse zwischen dem Bauherren und den zuständigen Netzbetreibern. Über diese Vermittlungs- und Koordinationsleistungen hinaus übernehmen wir keine Verpflichtungen. Wir bauen insbesondere weder Netzanschlüsse selbst zurück noch verändern oder vertreiben wir Netzanschlüsse.
2. Die Beauftragung des Rückbaus der vorhandenen Anschlüsse bei den zuständigen Netzbetreibern obliegt dem Bauherren. Alle mit dem Rückbau verbundenen Kosten trägt der Bauherr.

M. Haftung

1. Soweit sich aus diesem Abschnitt M nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Für Schadensersatzansprüche haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren, haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit. Das gilt auch für Schäden aus einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesen Fällen ist unsere Haftung jedoch begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und auch nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

N. Aufrechnung

Dem Kunden steht die Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftigen oder durch uns anerkannten Forderungen zu.

O. Erfüllungsort

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Wenn sich aus der Vereinbarung mit dem Kunden nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.