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Damit mit dem Hausbau begonnen werden kann, benötigt man Strom auf der Baustelle. Die Stromversorgung der Baustelle erfolgt über den Anschluss für Baustrom.
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Baustrom ist ein zeitlich begrenzter Stromanschluss. Baustrom wird, wie der Name schon sagt, auf der Baustelle benötigt, damit das Haus überhaupt gebaut werden kann.
Der Baustrom kann vom Grundstückseigentümer beantragt werden. Es ist aber empfehlenswert die Beantragung einem Spezialisten zu überlassen. Der Antrag muss in jedem Falle vom Grundstückseigentümer unterschrieben werden. Dieser trägt auch alle Kosten.
Einen Stromanschluss für Baustrom beantragen Sie beim zuständigen Grundversorger. Welcher Grundversorger das ist, wird im entsprechenden Gebiet behördlich – in der Regel durch das Wirtschaftsministerium des jeweiligen Bundeslandes – festgelegt. Nachdem Sie Baustrom beantragt haben, wird Ihr Strombedarf und die nächstgelegene Anschlussstelle ermittelt.
Die Installation des Baustromverteilers darf nur durch einen zugelassenen Elektroinstallateur vorgenommen werden. Dieser deinstalliert den Baustromverteiler auch nach der Bauphase, wenn kein Baustrom mehr benötigt wird.
Die Bearbeitungszeit kann je nach Arbeitsaufkommen wenige Wochen oder mehrere Monate dauern. Daher sollte Baustrom frühzeitig beantragt werden. Am besten direkt nach Erhalt der Baugenehmigung.
Damit der Baustrom angeschlossen werden kann, benötigen Sie in den meisten Fällen einen Baustromverteiler. Dieser kann auch angemietet oder gebraucht gekauft werden. Bitte beachten Sie, dass sich im Jahr 2021 die Norm für Baustromverteiler geändert hat. Seit Mai 2021 dürfen nur noch Baustromverteiler mit der neuen Norm DIN VDE 0100-704 verwendet werden. Im Baustromverteiler ist auch ein Stromzähler integriert, der den tatsächlichen Stromverbrauch auf der Baustelle misst.
Dies ist abhängig von den Anforderungen des Grundversorgers, der für die Stromversorgung an Ihrem Bauplatz zuständig ist.
Mögliche Unterlagen sind:
In den Antragsunterlagen werden verschiedene Angaben abgefragt. Die Informationen dazu hat in der Regel Ihr Bauträger.
Die Kosten für Baustrom sind nicht unerheblich. Sie setzen sich u.a. aus den Gebühren für die Beantragung, den Kosten für die Installation des Baustromverteilers, der Miete des Baustromverteilers und den Stromgebühren für den tatsächlichen Stromverbrauch zusammen und können mehr als 2.000€ betragen.
Bitte beachten Sie:
Eine Versorgung mit Baustrom z.B. durch den Nachbarn ohne vorherige behördliche Genehmigung ist strafbar. Öffentliches Wasser und Strom aus dem Netzwerk dürfen nicht weiterverkauft werden. Ein Anschluss ist nur dann möglich, wenn diesem ein genehmigter Antrag vorausgegangen ist. In dem Fall kann lediglich der Grundstückszugang der jeweiligen Versorgung vom Nachbarn benutzt. Das heißt, noch vor den Zählern des Nachbarn ist ein “Bauzähler” für die Baustelle einzurichten. Der Weg dorthin ist gleich lang und führt ebenfalls über die Antragstellung, wie ein eigener Anschluss an das öffentliche Netz. Vorteile bringt Ihnen das maximal in zeitlicher Hinsicht, wenn eine die nächstgelegene Anschlussmöglichkeit weiter weg ist.