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Wasser wird überall im Haus gebraucht, entsprechend wichtig ist der Hausanschluss Kanal (Abwasser). Im Bad, in der Küche, im Hauswirtschaftsraum, im Garten usw. Hierbei wird in Wasserversorgung und Wasserentsorgung unterschieden. In der Regel sind hier unter-schiedliche Grundversorger zuständig. Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Wasserentsorgung von Brauchwasser und Regenwasser. Mit der Wasserversorgung beschäftigt sich das Kapitel „Hausanschluss Wasser“.
Setzen Sie auf die Kompetenz von Hauskonäktchen und lassen Sie uns die Hausanschlüsse für Sie beantragen und koordinieren
Der Kanalanschluss Ihres Hauses sorgt für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser. Hierbei werden alle Abwasserleitungen aus dem Haus und das Regenwasser, welches über das Dach und andere Gebäudeflächen anfällt, unter dem Grundstück zusammengeführt und in das öffentliche Kanalsystem geleitet.
Man unterscheidet die Art der Entwässerung nach Trenn- und Mischsystem. Beim Trennsystem werden Schmutz- und Regenwasser über unterschiedliche, voneinander getrennte Kanalsysteme entsorgt. Beim Mischsystem findet die Entsorgung über ein System statt. Im Trennsystem sind zwei getrennte Hauskontrollschächte (Revisionsschächte) erforderlich.
Bei der Entwässerungsmethode kann zwischen drei verschiedenen Methoden unterschieden werden:
Welche Methode für Ihr Grundstück am besten geeignet ist, klären Sie mit Ihrem Bauträger oder einer Fachfirma.
Der Hausanschluss zum öffentlichen Abwasserkanal ist in den Baugesetzgebungen in Deutschland auf Landesebene und kommunal geregelt. Den Hausanschluss für Ihr Abwasser beantragen Sie nicht bei Ihrem örtlichen Wasserversorger, sondern beim Abwasserverband Ihrer Gemeinde. Den eigentlichen Abwasseranschluss auf Ihrem Grundstück müssen Sie selbst erschließen lassen und zum Hauswasseranschluss für Abwasser überführen. Der Kanalanschluss selbst darf nur von einem zugelassenen Tiefbauunternehmen hergestellt werden, welches von der Gemeinde beauftragt wird. Um Kosten zu sparen, sollten diese Arbeiten eng mit denen an den anderen Hausanschlüssen koordiniert werden.
Ein Hausanschluss Kanal besteht aus dem Rohrsystem mit Ventilen und Sicherheitseinrichtungen, mindestens einem Revisionsschacht und einem geeichten Wasserzähler.
Die Kundenanlage beginnt nach dem Wasserzähler und endet an den freien Ausläufen der Entnahmestellen oder an den Sicherungseinrichtungen der Kundenanlage. Für die Kundenanlage ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Die Kundenanlage darf nur nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, verändert und unterhalten werden.
Die Kosten für den Hausanschluss Kanal setzen sich zusammen aus dem Grundpreis, dem Meterpreis und dem Baukostenzuschuss an die Gemeinde.
Der Schmutzwasserkanal kostet pro laufenden Meter Rohr etwa 200 bis 400 EURO. Manchmal gibt es einen Pauschalpreis für die ersten Rohrmeter, die für kleine Grundstücke durchaus schon die gesamte Strecke darstellen können. Dieser Preis könnte bei etwa 1.500 EUR liegen – zuzüglich Übergabeschacht und Hauseinbindung.
In der Regel müssen Sie außerdem einen Baukostenzuschuss je Grundstücksgröße entrichten, der je nach Gemeinde bei etwa 4 bis 6 EUR pro Quadratmeter Grundstücksfläche liegen kann. In Einzelfällen, bei ungünstiger Grundstückslage, können die Kosten mehrere tausend Euro betragen.
Ein Grundstückseigentümer betreibt den Hausanschluss als Teil der Abwasseranlage und ist für Einrichtung, Erhalt und Funktion verantwortlich. Die Kosten für den Hausanschluss Kanal sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Zur Herstellung eines neuen Kanalanschlusses muss der Grundstückseigentümer je nach Vorgabe der Gemeinde in der Regel die folgenden Unterlagen einreichen:
In den Antragsunterlagen werden verschiedene Angaben abgefragt. Die Informationen dazu hat in der Regel der Bauträger.
Nach Genehmigung Ihres Antrages muss das weitere terminliche und technische Vorgehen mit einer zugelassenen Tiefbaufirma abgestimmt werden. Die Beauftragung und Koordination obliegt in der Regel dem Antragssteller (Grundstückseigentümer). Um Kosten zu sparen, sollten diese Arbeiten eng mit denen an den anderen Hausanschlüssen koordiniert werden.
Die Nutzung von Brauchwasser z.B. Regenwasser für den Betrieb der Toilettenanlage, der Gartenbewässerung oder auch für das Wäschewaschen über eine Eigengewinnungsanlage wird immer beliebter.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass jeder Grundstückseigentümer, der eine Eigengewinnungsanlage betreiben möchte, einen „Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss und Benutzungszwang“ zu stellen hat. Denn, jegliche Nutzung von Brauchwasser ist genehmigungspflichtig.
Die technischen Voraussetzungen für die Herstellung und den Betrieb einer Brauchwasseranlage sind in der DIN 1988 und DIN 2000 geregelt und schreiben u.a. vor: