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Wasser wird überall im Haus gebraucht. Im Bad, in der Küche, im Hauswirtschaftsraum, im Garten usw.
Hierbei wird in Wasserversorgung und Wasserentsorgung unterschieden. In der Regel sind hier unterschiedliche Grundversorger zuständig. Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Wasserversorgung und damit mit der Frage „Wie kommt das Wasser in das Haus”? Mit der Wasserentsorgung beschäftigt sich das Kapitel „Hausanschluss Kanal“.
Setzen Sie auf die Kompetenz von Hauskonäktchen und lassen Sie uns die Hausanschlüsse für Sie beantragen und koordinieren
Die Trinkwasseranschlussleitung ist die Verbindung zwischen der Versorgungsleitung und dem ersten Absperrorgan im Gebäude.
In Deutschland besteht Anschlusszwang für die Wasserversorgung. Das heißt, dass jedes Haus grundsätzlich an das öffentliche Wasser- und Abwassernetz angeschlossen werden muss (zentrale Wasserversorgung). Ausnahmen werden nur in höchst seltenen Fällen genehmigt und nur dann, wenn öffentliche Versorgungsleitungen nicht verfügbar sind. Dann erfolgt die Wasserversorgung mit einem eigenen Brunnen (Hauswasserversorgung).
Für die Planung, Errichtung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb von Trinkwasseranlagen gelten neben den Technischen Regeln für die Trinkwasserinstallation (TRWI, DIN 1988) auch die Vorschriften der regionalen Wasserversorgungsunternehmen.
Die Zuständigkeit für die öffentliche Trinkwasserversorgung liegt bei den Gemeinden und steht unter Aufsicht der Bundesländer. Der örtliche Grundversorger ist auch für die Herstellung des Anschlusses verantwortlich. Laut Verordnung dürfen Installationsarbeiten an Trinkwasseranlagen nur Unternehmen ausführen, die die entsprechenden Qualifikationen nachweisen können und in das Installateurverzeichnis ihres Wasserversorgungsunternehmens eingetragen wurden.
Die Wasserleitungen bis zum Hauptzähler stehen im Eigentum des Wasserversorgungsunternehmens. Hinsichtlich dieser Leitungen obliegt dem Wasserversorgungsunternehmen eine Kontroll-, Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht.
Der Hausanschluss besteht mindestens aus einer Absperrarmatur, mindestens einem Wasserzähler, einer weiteren Absperreinrichtung mit Entleerung, sowie einem Rückflussverhinderer. Der Hauswasserzähler wird vom Wasserversorgungsunternehmen montiert und ist immer Bestandteil einer Wasserzähleranlage. Das Wasserversorgungsunternehmen bestimmt die Art und Größe der Messeinrichtung nach dem Bedarf in m3/h. Der Hauswasserzähler ist geeicht.
In einer Hauswasserstation sind Rückflussverhinderer mit Prüfventil, Feinfilter, Druckminderer und ein weiteres Absperrventil in einem Gerät integriert. Ihr Vorteil ist der Platz sparende Einbau und der wartungsfreundliche Aufbau.
Die Kosten für die benötigten Anschlüsse werden beim Neubau vielfach unterschätzt. Maßgeblich für die Gesamtkosten ist die Entfernung des Hauses vom Grundstück. Üblicherweise bewegen sich die Kosten für die Anschlussherstellung zwischen rund 3.000 EUR und 5.000 EUR, bei ungünstigen Lagen und bei Häusern, die weit von der Grundstücksgrenze entfernt stehen, kann das allerdings auch noch deutlich mehr sein.
Die Kosten für den Hausanschluss Wasser sind von den Grundstückseigentümern zu tragen.
Je nach Gemeinde werden verschiedene Unterlagen für die Beantragung benötigt.
Die wichtigsten sind:
In den Antragsunterlagen werden verschiedene Angaben abgefragt. Die Informationen dazu hat in der Regel der Bauträger.
In manchen Gemeinden können zwischen der Beantragung und der Umsettzung Ihres Antrages bis zu 9 Monate vergehen. Rechnen Sie mit mindestens 4 Monaten Bearbeitungszeit.
Nach Genehmigung Ihres Antrages erhalten die Grundstückseigentümer eine Ausfertigung mit den Kontaktdaten des zuständigen Wassermeisters. Das weitere terminliche und technische Vorgehen ist von den Grundstückseigentümern mit dem Wassermeister abzustimmen. Für die Tiefbauarbeiten ist eine Firma zu beauftragen, die eine Lizenz bzw. Konzession hat, im öffentlichen Bereich zu arbeiten. Um Kosten zu sparen, sollten diese Arbeiten eng mit denen an den anderen Hausanschlüssen koordiniert werden.
Die Nutzung von Brauchwasser wie z.B. Regenwasser für den Betrieb der Toilettenanlage, der Gartenbewässerung oder auch für das Wäschewaschen über eine Eigengewinnungsanlage wird immer beliebter.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass jeder Grundstückseigentümer, der eine Eigengewinnungsanlage betreiben möchte, einen „Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss und Benutzungszwang“ zu stellen hat. Denn, jegliche Nutzung von Brauchwasser ist genehmigungspflichtig.
Die technischen Voraussetzungen für die Herstellung und den Betrieb einer Brauchwasseranlage sind in der DIN 1988 und DIN 2000 geregelt und schreiben u.a. vor: